Orkanschäden

Die Orkanschäden sind am Gemeindeamt zu melden.

Bei Gebäudeschäden muss ein Mindestschaden vom € 1.000,– entstanden sein, durch Versicherungen gedeckte Schadenssumme wird abgezogen.

Bei Forstschäden muss eine zusammenhängende Fläche von 0,30 Ha total geschädigt sein.  

Von der Gemeinde werden Schadenskommissionen gebildet.




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